Abweichend von der Berechnung der Vergütung nach Gegenstandswerten oder Rahmen-/Betragsgebühren kann eine Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt über die Höhe der Vergütung getroffen werden. Im Einzelfall kann die Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars sinnvoll sein. Bitte zögern Sie nicht, uns hierauf anzusprechen.

Die Vergütung für eine Beratung ist individuell zu vereinbaren. Daher können wir Ihnen an dieser Stelle nur einen unverbindlichen Anhaltspunkt zur Höhe der Beratungskosten geben. Je nach Umfang und Schwierigkeit belaufen sich die Gebühren im Regelfall zwischen 60,00 € und 250,00 € (zuzüglich tatsächlich anfallender Auslagen und Umsatzsteuer). Für ein Erstberatungsgespräch ist die Gebühr auf einen Höchstsatz von 190,00 € – zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer – begrenzt (gilt nur für Verbraucher).

Rechtsschutzversicherungen:

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Gerne fragen wir für Sie zu Beginn eines Mandates bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob diese für Ihren Fall kostendeckenden Rechtsschutz gewährt. Bestätigt die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung rechnen wir unmittelbar mit der Versicherung ab. Ein von Ihnen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbarter Selbstbehalt bleibt bei Erteilung einer Kostenzusage unberührt.

Kostenerstattung durch Dritte:

Der Satz: „Wer verliert, zahlt.“ bedeutet, dass Sie im Fall des Obsiegens einen Anspruch gegen den Gegner auf Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten haben. Zu diesen Kosten gehört auch unser Honorar. Diesen Kostenerstattungsanspruch machen wir für Sie geltend, d.h. wir verschaffen Ihnen gegebenenfalls einen gesonderten Titel, aus dem wir für Sie die Kosten bei Ihrem Gegner beitreiben können.