Die Kanzlei wurde von Rechtsanwalt Hartmut Jarofke am 02.01.1981 als Einzelkanzlei mit Sitz in Langenfeld (Rheinland) gegründet.

Nachdem Rechtsanwalt Jarofke über viele Jahre als Einzelanwalt tätig war, trat 1994 Rechtsanwalt Carl Jörg Brandt-Jarofke als Anwalt in die Kanzlei seines Vaters ein.

Sowohl Privatpersonen als auch kleinere und mittlere Geschäftsbetriebe und Unternehmen zählen zu unserer Mandantschaft.

Wir haben uns auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, um so sach- und zielgerecht die Interessen unserer Mandanten wahrnehmen zu können. Unsere Verpflichtung ist es, unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Dabei steht neben dem Führen von gerichtlichen Prozessen die juristische Beratung unserer Mandanten im Mittelpunkt, um so gegebenenfalls schon im Vorfeld Lösungen aufzuzeigen, die einen kostenintensiven und langwierigen Rechtsstreit vermeiden können.

Das Vertrauen unserer Mandantschaft ist die Grundlage für unser Handeln – unsere Kompetenz unser Werkzeug.

Damit eine zielgerechte Interessenwahrnehmung möglich ist, ist eine permanente Fortbildung unabdingbar. Daher besuchen alle Anwälte regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen auf ihren jeweiligen Rechtsgebieten, um so die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung bei der Lösung der uns anvertrauten Mandate berücksichtigen zu können.

Neben den zwei Rechtsanwälten stehen unsere Mitarbeiterinnen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Unsere Mitarbeiterinnen sind ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte, die sowohl für die Organisation der Kanzlei verantwortlich sind (Terminvergaben, telefonischer Kontakt zu Mandanten, Ansprechpartner für viele Fragen rund um Ihren Fall) als auch eigenständig die Vor- und Zuarbeiten bei der Mandatsbearbeitung leisten.